Bauernkrieg

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Bauernkrieg - der Aufruhr des gemeinen Mannes[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einleitung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Begriff „Bauernkrieg" für die Revolution des Jahres 1525 wurde von den späteren Siegern geprägt und ist nicht korrekt1. Die Aufständischen selbst nannten sich die „Sammlung des gemeinen Mannes". Sie umfasste alle Untertanen in den Städten und auf dem Land, wobei in der damaligen Agrargesellschaft die Bauern natürlich die große Mehrheit der Bevölkerung bildete. Etwa 60 bis 70% der waffenfähigen Bevölkerung Deutschlands war an der Erhebung des gemeinen Mannes beteiligt.

Bäuerin und Dienstmagd (16. Jahrhundert)

Ursachen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ursachen für den Aufstand gehen bis ins 14. Jahrhundert zurück. In fast regelmäßigen Abständen gingen in den Jahren 1360 bis 1470 fünf Teuerungswellen über das Land. Nach 1470 häuften sich Missernten und als Folge davon gab es weitere Teuerungswellen in einem bis dahin nicht gekannten Ausmaßes. Zudem stiegen die Abgaben, welche die Bauern zu entrichten hatten, von 30 bis 50% des Jahres 1450 auf 40 bis 70% des Jahres 1525. Es gab also Bauern, die mehr als die Hälfte ihres Einkommens an Steuern und Zinsen zahlen mussten. Außerdem wurden die Rechte des gemeinen Mannes, der keinen Anteil an der Herrschaft hatte, mehr und mehr beschnitten. Der Bauernkrieg wurde zum Kampf des gemeinen Mannes um das "Alte Recht". Sicher war auch die Reformation eine wesentliche Ursache dieses Aufstandes, war doch eine der Forderungen der Bauern, "daß das heilige Evangelium lauter und klar gepredigt" werden sollte, "ohne allen menschlichen Zusatz, Lehre und Gebot", wie es im ersten der zwölf Artikel des Manifests des Bauernkrieges heißt.

Manifest des Bauernkrieges[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diese Schrift, von der in nur zwei Monaten 25 Auflagen gedruckt wurden, entstand 1525 in Memmingen. Die 12 Artikel wollen ein Leben nach dem Evangelium in dieser Welt verwirklichen. Die Berufung auf das göttliche Recht ist das Kernstück der Revolution des gemeinen Mannes. Dies unterscheidet den Bauernkrieg von allen Rebellionen vor- und nachher. Dass sich nur brennende Schlösser und Klöster, saufende und plündernde Bauern dem Gedächtnis eingeprägt haben liegt daran, dass auch die Ge­ schichte des Bauernkrieges von den Siegern geschrieben wurde. Der gemeine Mann hatte nach dem Aufstand keine Möglichkeit mehr, sich zu artikulieren. In Bischofsheim versuchten die Ortsherren Philipp Jakob (Herr zu Dürrkastel), Alexander und Philipp durch einen Vertrag, der um „etlicher Irrungen halber" im Jahr 1524 geschlossen wurde, auf die Einwohner des Städtchens beruhigend einzuwirken. In diesem Vertrag wurden der Bürgerschaft Zugeständnisse gemacht, über die wir jedoch nicht mehr im Einzelnen unterrichtet sind. Die Bürger mussten das Dokument im Jahr 1525 nach der Erhebung wieder herausgeben und für null und nichtig erklären.

Revolte der Nickarbischofsheimer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Was die Bischofsheimer bewogen hat, trotz des Entgegenkommens der Ortsherren zu revoltieren, wissen wir nicht. Vielleicht war es der allgemeine Aufruhr, der ansteckend gewirkt hat. Es ist außerdem kaum denkbar, dass die 12 Artikel des Jahres 1525 in Bischofsheim nicht bekannt waren, denn Verbindungen zur "ufrührischen Bauernschaft" haben bestanden. Vielleicht gingen den Bürgern die Zusagen der Ortsherrschaft aus dem Vorjahr jetzt nicht mehr weit genug; ein für sie günstiger Ausgang des Aufruhrs würde ihnen mehr Rechte bringen.

Die Bischofsheimer gingen nicht ungerüstet in die Auseinandersetzung. Sie verfügten über "Harnisch, Büchsen, Geschütz und Wehr". Das Städtchen selbst war in der Hand der Bürger. Die Ortsherren hatten sich in die Burg - sie war mit einer Mauer umgeben - zurückgezogen. Die Vorräte der Herrschaft, Wein und Frucht, auch die der "Pfaffheit", wurden verteilt. Sie lagerten wohl in der Vorgängerin der später errichteten Zehntscheune, die offensichtlich außerhalb des Burgbereiches lag. Es ist jedoch während dem ganzen "baurischen Aufruhr" in Bischofsheim zu keiner bewaffneten Auseinandersetzung zwischen den Einwohnern und den Herren von Helmstatt gekommen. Dies war auch nicht die Absicht der Bischofsheimer. Sie waren vielmehr daran interessiert, den Konflikt auf dem Verhandlungswege zu lösen. Nicht die Beseitigung der Obrigkeit, sondern eine stärkere Beteiligung an der Herrschaft war ihr Ziel.

Aufständische Bauern (Zeichnung von H. Martin)

Ausbruch der Rebellion[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Man kann davon ausgehen, dass die Rebellion im Mai ausbrach, denn Anfang dieses Monats gründete Anton Eisenhut, Kaplan in Eppingen, ein "„radikaler Eiferer" den "kraichgauisch Haufen", der schon nach kurzer Zeit eine Stärke von 200 Mann erreicht hatte. Der Bürgermeister des kurpfälzischen Städtchens Hilsbach, Christoff Haffner, schloss sich mit einem Trupp an. Menzingen, Heidelsheim, Eppingen und Hilsbach waren die Ziele Eisenhuts. Über die Festung Steinsberg, die in Brand gesteckt wurde, zog man weiter nach Sinsheim. Die Bürger öffneten die Tore. Im Stift lag reichlich Proviant für die Rebellen. Mitte Mai waren in Hilsbach Verhandlungen mit dem Kurfürsten, die jedoch ohne Ergebnis abgebrochen wurden.

Nun rückten kurpfälzische Truppen und die des Schwäbischen Bundes gegen den Kraichgau vor. Der "lichte Haufe" Anton Eisenhuts löste sich auf. Dieser wurde später vom Truchseß von Waldpurg, dem Anführer des Heeres des Schwäbischen Bundes, gefangen genommen und an Kurfürst Ludwig ausgeliefert, der ihn im Schlosshof zu Bruchsal - sinnigerweise am Himmelfahrtstag - hinrichten Iieß.

Ende der Rebellion[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Aufruhr im Kraichgau war zusammengebrochen und damit fand auch die Rebellion in Bischofsheim ihr Ende. Der Vertrag zwischen den Bürgern und den Ortsherren, der am 28. Juni 1525 geschlossen wurde, war für die Bischofsheimer eine Kapitulation. Sie verpflichteten sich, ihre Waffen auszuliefern und in Zukunft keine Waffen mehr "ohne wißen und Zulaßen" der Obrigkeit zu erwerben. Dieser Verzicht galt auch für alle Erben und Nachkommen. Die Rädelsführer des Aufruhrs mussten der Obrigkeit angezeigt werden. Man versprach, die Abgaben - auch die, für die es bisher nicht Brief und Siegel gab - zu zahlen; man stimmte also im Nachhinein zusätzlich auferlegten Steuern zu. Treue und Gehorsam wurden gelobt, Gebote und Verbote, Ordnungen und Satzungen sollten in Zukunft eingehalten werden. Dies wurde "zu Gott" durch einen "leiblichen Eydt gelobet und geschworen.".

Der Schaden, der durch die Plünderung der alten Zehntscheune entstanden war, sollte erstattet werden. Der Vertrag des Jahres 1524 musste herausgegeben und für nichtig erklärt werden. Die Rechte wurden eingeschränkt. Die mehr als 100 Jahre alte Institution der Vierundzwanzig, zwölf Bürger und zwölf Schöffen, welche die Interessen der Bischofsheimer der Ortsherrschaft gegenüber vertraten, wurde aufgelöst. Die Vertragsunterzeichnung war ihre letzte Amtshandlung. Das Gremium wurde durch ein wesentlich kleineres er­setzt, das aus zwei Schöffen und zwei Bürgern bestand, die jährlich gewählt wurden (ihre Amtszeit konnte aber von den Ortsherren jederzeit verlängert werden) und den beiden Bürgermeistern, "die noch wie vor Alter erwählt werden." Dass die "Vierundzwanziger" der Ortsherrschaft ein Dorn im Auge waren, verrät die Bemerkung, dass sie "nit wenig widerwillen" zwischen der Ortsherrschaft und den Bürgern "erregt" haben.

Konsequenzen für die Neckarbischofsheimer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zweifellos trägt dieser Vertrag die Handschrift der Ortsherren. Im Ver­gleich zu anderen Orten aber kamen die Bischofsheimer glimpflich da­ von. Sie mussten zwar die Rädelsführer anzeigen, aber von einer Bestrafung erfahren wir nichts. Sie mussten den angerichteten Schaden wieder gut machen, aber sie zahlten keine zusätzliche Strafe. Sicher, die Ortsherren hatten ihre Stellung gegenüber den Bürgern gefestigt, aber man war­ gemessen an den Maßstäben jener Zeit - milde verfahren. Etliche Ritter im Kraichgau versuchten den Schaden, den der Bauern­krieg angerichtet hatte, in Grenzen zu halten. So setzte sich Stefan von Venningen, der auch den Bischofsheimer Vertrag von 1525 mit unterschrieben hatte, beim Truchseß von Waldpurg für eine Schonung der Grombacher ein und Philipp von Helmstatt setzte sich im August 1525 gemeinsam mit seinem Schwager Wolf von Neipperg beim Rat der Stadt Heilbronn für Kaspar Zehe ein, daß dieser - trotz seiner Beteiligung am Aufruhr - wieder aufgenommen wurde. Kaspar Zehe kam durch dieses "Fürschreiben solcher vom Adel" aus dem Gefängnis frei und "kam mit einer Strafe von 200 Gulden davon", einer allerdings recht beachtlichen Summe.

Weniger Glück hatte Philipp, als er sich im Oktober des gleichen Jahres mit einer ganzen Reihe von Adeligen des Kraichgaus beim Rat der Stadt Heilbronn für Hans Haß einsetzte. Diesmal entschied der Rat ablehnend und verfuhr ebenso mit zwei Bittschreiben des Wolf von Neipperg.

Im Jahr 1526 bat die Ritterschaft den Kurfürsten um ein gnädiges Ver­halten gegenüber den aufständischen Bauern und zugleich um die Zulassung der freien Predigt des Evangeliums.

Haltung der Kirche[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In dieser Haltung der Ritter aus dem Kraichgau wird der Einfluss von Jo­hannes Brenz, dem Prediger und Reformator von Schwäbisch Hall sichtbar. Brenz hatte den Aufruhr der Bauern als Ungehorsam gegen die Obrigkeit und als unvereinbar mit dem Evangelium verurteilt. In seiner Schrift "Von Milterung der Fürsten gegen auffrurischen Bauern", die kurz nach dem Krieg, vermutlich in der ersten Junihälfte, entstand und die Dietrich von Gemmingen gewidmet ist, mahnte Brenz jedoch zur Milde. Wie David, der "christlich fromme König" gehandelt hat, so sollen nun auch die Fürsten den "uffruhrischen underthonen" Verzeihung gewähren.

Sicht der Fürsten und Herzoge[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dietrich von Gemmingen bekam die Schrift des Johannes Brenz von dem Rastatter Pfarrer Bartholomäus Westheimer zugesandt. In seinem Begleitschreiben geht Westheimer, der zwischen 1523 und 1525 Pfarrer in Lothringen war, auch auf die dortigen Verhältnisse ein, "welches land nit anders ist dann Ägypten unter Pharao." Johann von Helmstatt, Herr zu Dürrkastel und Hinsingen hatte beim Beginn der Unruhen im Frühjahr 1525 im Auftrag seines Lehensherrn, des Herzogs Anton von Lothringen, Verbindung mit benachbarten Fürsten aufgenommen um zu sondieren, ob von ihnen Hilfe im Falle eines Aufruhrs zu erwarten sei. Bis in die Markgrafschaft Baden streckte er seine Fühler aus. Ende April berichtete Johann dem Herzog, "daß man keinen Beistand erwarten dürfe" ... "denn all diese Herren fürchten die Erhebung ihrer Untertanen.". Die Unruhen hatten mittlerweile nach Lothringen übergegriffen. In der Nähe von Dieuze, unweit von Schloß Dürrkastel gelegen, sammelten sich über 400 Bauern, die sich die zwölf Artikel, "welche von jenseits des Rheins zu ihnen gekommen seien" zu eigen machten.

Die Revolution in Lothringen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auch in Lothringen war die Revolution nicht nur eine Bauernrevolte. Auch Bürger schlossen sich dem Aufruhr an. Anführer der Bürgerlichen war der Hauptmann Hansgin, Hofmeister bei Johann von Helmstatt zu Dürrkastel.

Herzog Anton rüstete zum Kriegszug gegen die Bauern. Nach seiner Meinung - er war streng katholisch gesinnt - war die Rebellion nur die Folge der Lehre Luthers. Sie zu bekämpfen war für den Herzog ein Glaubenskrieg "für die heilige Mutter Kirche, welche die Ketzer zerstören wollen.".

Währenddessen wurden Johann von Helmstatt und Jakob Bermeringer, Vogt zu Castel Sallin, dem heutigen Chäteausalins, von Herzog Anton beauftragt, das Verhalten der Bevölkerung in dem Gebiet zwischen Sarre und Seille zu überprüfen und die an der Erhebung Schuldigen festzustellen. Deren Zahl war jedoch so groß, dass man von ihrer Verfolgung ab­ sehen musste, zumal sich viele bereits einer Strafe durch die Flucht ent­zogen hatten.

Herzog Anton beteiligte sich mit seinen Truppen, etwa 10.000 bis 11.000 Mann an der Niederwerfung des Aufruhrs im Elsass.