Geschichte des Wimpfener Forst

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Geschichte des Wimpfener Forst [1][Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wildbannurkunde aus dem Jahre 988[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus frühgeschichtlichen Zeiten ist dokumentiert, dass zwischen dem Dorf Bischofsheim und der Stadt Wimpfen ein fast zusammenhängendes, dichtes Waldgebiet bestand. In der Wildbannurkunde aus dem Jahre 988, in welcher König Otto III. die Jagdrechte in den Wäldern geregelt hat, wird dieses Waldgebiet mit einer Fläche von 583 Hektar als „Großer Forst" bezeichnet, der heutige „Forstwald". Dies ist auch die erste und älteste Urkunde über das Dorf Bischofsheim.

In einer Urkunde aus dem Jahre 1223 schenkte König Heinrich VII. seinen Getreuen in der Stadt Wimpfen den Forst zum ewigen Besitz mit Jagdrecht und zur gemeinschaftlichen Nutzung. Über Jahrhunderte gibt es keine Berichte von einer festen Ansiedlung im Forst. Bis heute ist der Wimpfener Forst im Besitz der Stadt Wimpfen.

Aus diesen Besitzverhältnissen ergab sich, dass die Bürger der Stadt Wimpfen ihr Holz im Forst schlugen und abfuhren. Damit wurde die Ansiedlung von Waldarbeitern zur Bearbeitung des Holzes und eines Försters zur Aufsicht im Wald notwendig.

In einer alten Forstkarte um das Jahr 1700 befindet sich erstmals eine feste Ansiedlung im Südosten des Forstwaldes, das heutige Forsthaus. Im Jahre 1731 wurde auch für den Forstwald eine neue Forstordnung geschaffen, darin heißt es: "Nach dem Gesetz von 1731 bezog jeder Bürger 3 Klafter (1 Klafter=3,888 Kubikmeter) Gabholz. Solange die Stadt Wimpfen noch Schulden zu begleichen hat, muss jeder Bürger sich mit 1 Klafter Holz und 200 Büschel Reisig begnügen. Der Überschuss wird zur Schuldentilgung genutzt. Ist diese geschehen, so erhält jeder Bürger 2 Klafter Holz und 100-150 Büschel Reisig, soweit es die pflegliche Schlagung des Holzes zulässt."

Der Forst im Jahr 1731 hatte 2231 Morgen Wald und 389 Morgen Ackerland (1 Morgen= 36 Ar= 3600 Quadratmeter). Ein Teil davon bildete ein Gut, das an Temporalbeständer (Pächter) vergeben wurde. Der größere Teil der Ackerflächen wurde als Erbzins vergeben, das bedeutet gegen Zins erblich verliehenes Gut. Der Forst war in 31 Abteilungen eingeteilt, umgeben mit 380 Grenzsteinen, die in einem Abstand von 50 Meter gesetzt waren. Siehe Grenzsteinkarte Wimpfener Forst. Jeder Stein hatte eine Nummer mit dem Hoheitszeichen des Landes Hessen und der Stadt Wimpfen. Die Nummer eins der Grenzsteine stand im Wagenbacher Feld, weitere Grenzsteine führten der Reihenfolge nach über Untergimpern nach Helmhof. Hier steht noch ein Grenzstein am ehemaligen Badischen Hof. Die Grenzlinie führte über Flinsbach nach Bargen und wieder ins Wagenbacher Feld. An der Grenze zum Forstwald gab es viele Streitigkeiten und Prozesse, von denen ganze Aktenbündel im Archiv der Stadt Wimpfen Zeugnis geben. Meist gab es Streit mit den Bauern, weil sie ihre Schweine und Rinder zur Mast im Wald frei umher laufen ließen und dabei die strenge Grenzlinie laut Grenzsteinen nicht beachteten. Auch Holzdiebstahl war immer wieder ein Streitpunkt mit den umliegenden Gemeinden.

Zu erwähnen wäre aus alten Urkunden von 1750, die sich im Stadtarchiv Wimpfen befinden, dass unbeliebte Bürger des nahe gelegenen Wellenberg, bei den Hohen Buchen in den Forstwald abgeschoben wurden.

Zusammenfassung der Abteilungsnamen vom Forstwald[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Alt Wagenbach, Dachsbau, Dammweg, Dürrköpfle, Eckeichbaum, Etzbuckel, Geldloch, Glasbuckel, Gottesacker, Hoher Buchenschlag, Judenwegle, Lochacker, Mückenwinkel, Oberer, Mittlerer, Unterer Haidenrain, Obere und Untere Kohlhütte, Pflanzgarten, Peifferling, Reutacker, Saubrunnen, Steinbruch, Siebenseelein, Sperbelbaum, Teufelshorn, Totenweg, Wiedertäuferkirche.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. 300 Jahre Helmhof 1711-2011, Herausgeber: Planungsgruppe 300 Jahre Helmhof