Wildbannurkunde vom 1. Januar 988
Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit.
Otto, durch Gottes waltende Güte König.
Was wir aus Liebe zu Gott den Kirchen Gottes überlassen und schenken, das wird ohne Zweifel zum gegenwärtigen und künftigen Leben nützlich sein, so glauben wir. Deshalb sollen alle unsere gegenwärtigen und künftigen Getreuen wissen, daß wir auf Vermittlung unserer geliebten Mutter Theophanu, der erhabenen Kaiserin , auch auf Fürbitte unserer Getreuen Willigis, des ehrwürdigen Erzbischofs von Mainz, und Herzog Ottos, unseres geliebten Neffen und Namensvetters, unserem getreuen Hildebald, dem ehrwürdigen Bischof von Worms, weil er uns ergeben schon oft gedient hat, den Königsbann übergeben haben in den um die Stadt Wimpfen und das Dorf Bischofsheim gelegenen Wäldern. Jener hat diese Wälder mit unserer Erlaubnis und Autorität sowie mit dem Willen und Einverständnis vornehmer Ritter jener Gegend neuerdings zum Forst erklärt.
Dessen Grenze zieht von Neckargemünd, wo der Fluß Elsenz in den Fluß Neckar fließt, diese Elsenz aufwärts bis zum Dorf Zimmern und von dort bis Gemmingen. Ferner von dort bis zum Dorf Schwaigern, von dort zum Dorf Großgartach und an dem Fluß Gartach hinab zum Neckarfluß und denselben Fluß abwärts bis Neckargemünd, wo die genannte Elsenz in den Neckar mündet. Wir gewähren mit unserer königlichen Gewalt, daß diese genannten Waldgebiete mit der Bestimmung vom genannten Bischof Hildebald zum Forst gemacht werden , daß von jetzt an weder eine geringe noch vermögende Person irgendein Wild oder Tier dort ohne Erlaubnis des genannten Bischofs oder seiner Nachfolger zu jagen, zu ergreifen oder zu verfolgen wage. Wenn aber jemand, was ferne sei, sich vermesse, dies zu tun, solle er die Buße des Königsbannes und Königsfriedens, die er dem königlichen Fiskus geben mußte, dem noch lebenden Bischof und seinen Nachfolgern entrichten. Der Königsbann und Friede soll, wie er anderen Forsten von Königen und Kaisern schon zugestanden worden ist, für immer unter dem Hoheitsrecht der Wormser Kirche und der ihr vorstehenden Bischöfe bestehen. Damit diese Abtretung und Schenkung Bestand habe, haben wir den Wortlaut dieser Anordnung niederschreiben und mit unserem Siegel besiegeln lassen und haben es mit eigener Hand, wie man unten sieht, bekräftigt.
Ich, Hildebald, Bischof und Kanzler, habe statt des Erzbischofs Willigis gegengezeichnet. Gegeben an den Kalenden des .Januar (= 1. Januar] im Jahre nach Herrn Geburt 988, in der 1. Indiktion, im 5. Jahr der Regierung des Königs Otto III. Geschehen zu Frankfurt. Glück und Segen. Amen.